Die Seevetal Ausländerbehörde ist für alle Fragen rund um die Einwanderung zuständig. Hier erhalten Sie Auskunft über die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung und welche Unterlagen Sie benötigen, um in Seevetal zu leben und arbeiten.
Die Kompetenz für jene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Harburg besitzen oder aufnehmen wollen, liegt beim Landkreis Harburg.
Die Sachbearbeitung ist in Buchstaben geteilt und richtet sich nach dem ersten Buchstabe des ausländischen Namens oder des ausländischen Ehemannes.
Es gibt viele verschiedene Aufenthaltsorte, an denen spezifische Voraussetzungen geprüft werden müssen. Eine Übersicht über die Unterlagen, die in jedem Antragsverfahren erforderlich sind, ist schwierig.
Wenn nötig, können die noch fehlenden Unterlagen schnell per Post oder elektronisch nachgerügt werden. Alternativ müssen Sie Ihre Antragsunterlagen schriftlich abgeben.
Ja, es können Gebühren anfallen. Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Aufenthaltsgründe und den Dauer. Sollte eine öffentliche Leistung vom Jobcenter bezogen werden, so muss der Entscheid vor der Antragstellung mitgebracht werden, um nachzuweisen, dass keine Gebühren zu entrichten sind.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fachperson oder den Bürgerservice des Amtes für Migration.
Der Begriff „Aufenthaltserlaubnis“ bezieht sich auf die Regelung des „allgemeinen Ausländerrechts“, die spezialisierteren Regelungen weichen muss.
Speziellere Vorschriften kommen beispielsweise in Betracht:
Von der Pflicht zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländerinnen und Ausländer meist einen Aufenthaltstitel. Befreiungen und Ausnahmen gibt es von dieser Verpflichtung.
Frau D. Hänschke-Berg (A, W, X)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-9781
Fax: 04171 69399540
E-Mail: d.haenschke-berg@LKHarburg.de
Herr J. Bartsch (C - E, I, J)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-9713
Fax: 04171 69399540
E-Mail: j.bartsch@LKHarburg.de
Frau K. Kornack (P, T - V, Y)
Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche - Finanzielle Leistungen
Rathausstraße 31
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-590
E-Mail: abteilung52@lkharburg.de
Frau K. Ebel (F, M - O)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-459
Fax: 04171 69399540
E-Mail: k.ebel@LKHarburg.de
Frau M. Brdoch (G, K, L)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-458
Fax: 04171 69399540
E-Mail: m.brdoch@LKHarburg.de
Herr A. Klumb (Q - S)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-536
Fax: 04171 69399540
E-Mail: a.klumb@LKHarburg.de
Herr T. Puschke (B, H, Z)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-444
E-Mail: T.Puschke@LKHarburg.de
Herr M. Adam (HSB | A, H, Y)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: +49 4171 693-753
Fax: 04171 69399540
E-Mail: m.adam@LKHarburg.de
Frau M. Eggers (HSB | Produktverantwortliche)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-576
E-Mail: m.eggers@LKHarburg.de
Die Seevetal Ausländerbehörde ist eine öffentliche Einrichtung, die sich mit der Einwanderung und dem Aufenthalt von Ausländern beschäftigt.
Die Ausländerbehörde ist unteranderem zuständig für:
Das Ausländerrecht ist eines der Bundesgesetze. Die Anwendungshinweise des jeweiligen Innenministeriums sowie Innensenatoren der Länder und Stadtstaaten ergänzen das Standardkonzept betreffend nachfolgende Hinweistexte anhand entsprechend.
Reagiert die Ausländerbehörde nicht, entscheidet das Gericht über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Bei einem Rechtsanwalt für Ausländerrecht können Sie sich beraten lassen.