Ausländerbehörde Seevetal

Die Seevetal Ausländerbehörde ist für alle Fragen rund um die Einwanderung zuständig. Hier erhalten Sie Auskunft über die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung und welche Unterlagen Sie benötigen, um in Seevetal zu leben und arbeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Kompetenz für jene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Harburg besitzen oder aufnehmen wollen, liegt beim Landkreis Harburg.

Die Sachbearbeitung ist in Buchstaben geteilt und richtet sich nach dem ersten Buchstabe des ausländischen Namens oder des ausländischen Ehemannes.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Es gibt viele verschiedene Aufenthaltsorte, an denen spezifische Voraussetzungen geprüft werden müssen. Eine Übersicht über die Unterlagen, die in jedem Antragsverfahren erforderlich sind, ist schwierig.

Wenn nötig, können die noch fehlenden Unterlagen schnell per Post oder elektronisch nachgerügt werden. Alternativ müssen Sie Ihre Antragsunterlagen schriftlich abgeben.



Können Gebühren anfallen?

Ja, es können Gebühren anfallen. Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Aufenthaltsgründe und den Dauer. Sollte eine öffentliche Leistung vom Jobcenter bezogen werden, so muss der Entscheid vor der Antragstellung mitgebracht werden, um nachzuweisen, dass keine Gebühren zu entrichten sind.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fachperson oder den Bürgerservice des Amtes für Migration.

Rechtsgrundlage

Der Begriff „Aufenthaltserlaubnis“ bezieht sich auf die Regelung des „allgemeinen Ausländerrechts“, die spezialisierteren Regelungen weichen muss.

Speziellere Vorschriften kommen beispielsweise in Betracht:

Was sollten Sie noch wissen?

Von der Pflicht zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländerinnen und Ausländer meist einen Aufenthaltstitel. Befreiungen und Ausnahmen gibt es von dieser Verpflichtung.

Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg

Frau D. Hänschke-Berg (A, W, X)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-9781
Fax: 04171 69399540
E-Mail: d.haenschke-berg@LKHarburg.de

Herr J. Bartsch (C - E, I, J)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-9713
Fax: 04171 69399540
E-Mail: j.bartsch@LKHarburg.de

Frau K. Kornack (P, T - V, Y)
Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche - Finanzielle Leistungen
Rathausstraße 31
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-590
E-Mail: abteilung52@lkharburg.de

Frau K. Ebel (F, M - O)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-459
Fax: 04171 69399540
E-Mail: k.ebel@LKHarburg.de

Frau M. Brdoch (G, K, L)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-458
Fax: 04171 69399540
E-Mail: m.brdoch@LKHarburg.de

Herr A. Klumb (Q - S)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-536
Fax: 04171 69399540
E-Mail: a.klumb@LKHarburg.de

Herr T. Puschke (B, H, Z)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-444
E-Mail: T.Puschke@LKHarburg.de

Herr M. Adam (HSB | A, H, Y)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: +49 4171 693-753
Fax: 04171 69399540
E-Mail: m.adam@LKHarburg.de

Frau M. Eggers (HSB | Produktverantwortliche)
Migration - Allgemeines Ausländerrecht
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Telefon: 04171 693-576
E-Mail: m.eggers@LKHarburg.de

Was ist die Ausländerbehörde?

Die Seevetal Ausländerbehörde ist eine öffentliche Einrichtung, die sich mit der Einwanderung und dem Aufenthalt von Ausländern beschäftigt.

Für was ist die Ausländerbehörde zuständig?

Die Ausländerbehörde ist unteranderem zuständig für:

  • für alle Fragen rund um die Einwanderung
  • für die Bearbeitung von Asylanträgen
  • für die Bearbeitung von Visumanträgen
  • für die Bearbeitung von Aufenthaltserlaubnisanträgen
  • für die Bearbeitung von Niederlassungserlaubnisanträgen
  • für die Bearbeitung von Arbeitserlaubnisanträgen
  • für die Bearbeitung von Studienvisumanträgen
  • für die Bearbeitung von Familienzusammenführungsvisumanträgen
  • für die Bearbeitung von EU-Bürgerbegleitvisumanträgen
  • für die Bearbeitung von Daueraufenthaltsvisumanträgen
  • für die Bearbeitung von Kurzaufenthaltsvisumanträgen
  • für die Bearbeitung von Transitvisumanträgen
  • für die Bearbeitung von Visaanträgen, die im Rahmen des Schengener Übereinkommens gestellt werden.
  • für die Bearbeitung von Asylanträgen
  • für die Bearbeitung von Flüchtlingsanträgen
  • für die Bearbeitung von Bleiberechtsanträgen
  • für die Bearbeitung von Niederlassungsanträgen

Ist die Ausländerbehörde eine Bundesbehörde?

Das Ausländerrecht ist eines der Bundesgesetze. Die Anwendungshinweise des jeweiligen Innenministeriums sowie Innensenatoren der Länder und Stadtstaaten ergänzen das Standardkonzept betreffend nachfolgende Hinweistexte anhand entsprechend.

Was kann man machen wenn Ausländerbehörde nicht antwortet?

Reagiert die Ausländerbehörde nicht, entscheidet das Gericht über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Bei einem Rechtsanwalt für Ausländerrecht können Sie sich beraten lassen.