Führerscheinstelle Seevetal

Führerscheinstellen in Seevetal sind für die Ausstellung von Führerscheinen an qualifizierte Personen zuständig. Der Prozess der Beantragung und Erlangung eines Führerscheins kann komplex sein, daher ist es wichtig, dass Sie alle Anforderungen verstehen, bevor Sie beginnen. Führerscheinstellen können Ihnen bei diesem Prozess helfen und Ihnen auch Informationen zu anderen Themen rund um das Fahren geben, z. B. zur Verkehrssicherheit.






Führerscheinstelle Landkreis Harburg

Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-855
Fax: 04171 693-181
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkharburg.de

Besuch

Besuchen kann man die Führerscheinstelle nur nach Terminvereinbarung. Dies können Sie über das Online-Termin-Tool machen.

Link zum Online-Termin-Tool

https://termin.landkreis-harburg.de

Öffnungszeiten

  • Montag: 07:30 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr

Dienstleistungen

  • Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
  • Anschrift / Besuchszeiten / Öffnungszeiten
  • Berufskraftfahrer - Grundqualifikation bestätigen
  • Berufskraftfahrerqualifizierung - Fahrerqualifikationsnachweis (FQN)
  • Erteilung / Erweiterung Fahrerlaubnis
  • Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Fahrerlaubnis auf Probe
  • Fahrerlaubnis: Eintragung - von Punkten in das Fahreignungsregister
  • Fahrerlaubnis: Entzug
  • Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
  • Fahrerlaubnisklassen
  • Fahrlehrerlaubnis Erteilung
  • Führerschein B196
  • Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)
  • Medizinisch Psychologische Untersuchung
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Verzicht oder Versagung
  • Örtliches Fahrerlaubnisregister beim Landkreis Harburg
  • Umschreibung von Dienstführerscheinen
  • Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis
  • Zentrales Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
Terminvereinbarung

Kontakt

Frau A. Behr
Telefon: 04171 693-854
E-Mail: a.behr@lkharburg.de

Frau L. Grote
Telefon: 04171 693-859
E-Mail: l.grote@lkharburg.de

Herr J. Häuser
Telefon: 04171 693-813
E-Mail: j.haeuser@LKHarburg.de

Frau S. Koske
Telefon: 04171 693-3598
E-Mail: s.koske@LKHarburg.de

Frau Münch
Telefon: 04171 693-856
E-Mail: m.muench@LKHarburg.de

Frau U. Rivinius
Telefon: 04171 693-817
E-Mail: u.rivinius@LKHarburg.de

Frau S. Schulz
Telefon: 04171 693-857
E-Mail: sy.schulz@LKHarburg.de

Frau M. Wischendorff
Telefon: 04171 693-839
E-Mail: marion.wischendorff@LKHarburg.de

Welche Führerscheine müssen 2022 umgetauscht werden?

Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren haben, müssen ab dem 20. Januar 2028 umgetauscht werden. Für Führerscheine, die vor dem 20. Januar 2033 ausgestellt wurden und eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, gilt dies ab dem jeweiligen Ausstellungsdatum plus zehn Jahre. Für Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2033 ausgestellt wurden, gilt eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Für alle anderen Führerscheine gilt die bisherige Regelung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf oder acht Jahren.

Bis wann muss der rosa Führerschein umgetauscht werden?

Der rosa Führerschein muss spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Ich habe meinen Führerschein verloren. Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle anzeigen. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie vorlegen können, wenn Sie Ihren Führerschein wieder beantragen.

Ich habe meinen Führerschein beschädigt / unleserlich gemacht. Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihren Führerschein beschädigt oder unleserlich gemacht haben, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle anzeigen. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie vorlegen können, wenn Sie Ihren Führerschein wieder beantragen.

Wie lange ist ein Führerschein ohne Ablaufdatum gültig?

Ein Führerschein ohne Ablaufdatum ist unbegrenzt gültig. Dies gilt jedoch nur für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Was Sie benötigen, um Ihren Führerschein zu beantragen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Foto
  • Nachweis über die Fahrerlaubnis der Klasse B (z.B. alte Fahrerlaubnis)
  • Nachweis über die Fahrererziehung (z.B. Fahrschulbescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung
  • ggf. Führerscheinantrag (ersetzt den Personalausweis oder Reisepass)

Wie lange dauert eine Beantragung?

  • Führerschein der Klasse B: ca. sechs bis acht Wochen
  • Führerschein der Klasse BE, A oder AEE: ca. acht Wochen

Was macht eine Führerscheinstelle?

  • Führerscheinstellen sind zuständig für die Erteilung, Verlängerung, Änderung und Entziehung von Führerscheinen.
  • Führerscheinstellen können auch Auskunft über die Führerscheinbewertung und -verlängerung geben.
  • Für Fahranfänger ist eine Führerscheinstelle auch zuständig für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B.
  • Führerscheinstellen sind in jedem Bundesland und jeder Region zu finden.