Führerscheinstellen in Seevetal sind für die Ausstellung von Führerscheinen an qualifizierte Personen zuständig. Der Prozess der Beantragung und Erlangung eines Führerscheins kann komplex sein, daher ist es wichtig, dass Sie alle Anforderungen verstehen, bevor Sie beginnen. Führerscheinstellen können Ihnen bei diesem Prozess helfen und Ihnen auch Informationen zu anderen Themen rund um das Fahren geben, z. B. zur Verkehrssicherheit.
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-855
Fax: 04171 693-181
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkharburg.de
Besuchen kann man die Führerscheinstelle nur nach Terminvereinbarung. Dies können Sie über das Online-Termin-Tool machen.
Link zum Online-Termin-Tool
https://termin.landkreis-harburg.de
Frau A. Behr
Telefon: 04171 693-854
E-Mail: a.behr@lkharburg.de
Frau L. Grote
Telefon: 04171 693-859
E-Mail: l.grote@lkharburg.de
Herr J. Häuser
Telefon: 04171 693-813
E-Mail: j.haeuser@LKHarburg.de
Frau S. Koske
Telefon: 04171 693-3598
E-Mail: s.koske@LKHarburg.de
Frau Münch
Telefon: 04171 693-856
E-Mail: m.muench@LKHarburg.de
Frau U. Rivinius
Telefon: 04171 693-817
E-Mail: u.rivinius@LKHarburg.de
Frau S. Schulz
Telefon: 04171 693-857
E-Mail: sy.schulz@LKHarburg.de
Frau M. Wischendorff
Telefon: 04171 693-839
E-Mail: marion.wischendorff@LKHarburg.de
Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren haben, müssen ab dem 20. Januar 2028 umgetauscht werden. Für Führerscheine, die vor dem 20. Januar 2033 ausgestellt wurden und eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, gilt dies ab dem jeweiligen Ausstellungsdatum plus zehn Jahre. Für Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2033 ausgestellt wurden, gilt eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Für alle anderen Führerscheine gilt die bisherige Regelung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf oder acht Jahren.
Der rosa Führerschein muss spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle anzeigen. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie vorlegen können, wenn Sie Ihren Führerschein wieder beantragen.
Wenn Sie Ihren Führerschein beschädigt oder unleserlich gemacht haben, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle anzeigen. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie vorlegen können, wenn Sie Ihren Führerschein wieder beantragen.
Ein Führerschein ohne Ablaufdatum ist unbegrenzt gültig. Dies gilt jedoch nur für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.