Umzug oder Verlegung des Firmensitzes

Auch die KFZ-Steuerverwaltung (Zoll) und die Versicherungen sind darauf angewiesen, dass die  im Fahrzeugregister erfasste und eingetragene Anschrift korrekt ist.

Die Anschrift in der Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Fahrzeuges muss geändert werden, wenn Sie umgezogen sind.

Die Änderung können Sie im BürgerService ohne lange Wartezeit am Schnellschalter durchführen lassen.

Bitte ziehen Sie eine entsprechende Wartenummer bzw. melden Sie sich an der Information.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Änderung?

Zuzog innerhalb des Landkreises Harburg oder Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk, Kennzeichenmitnahme

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Zulassungsvollmacht, falls Sie nicht selbst kommen: Ein Formular erhalten Sie im BürgerService oder zum Download unter www.landkreis-harburg.de
  • Firmen: Gewerbeanmeldung (aktuell) sowie Vollmacht des Verantwortlichen

Umzug aus einem andere Zulassungsbezirk, es soll ein neues WL-Kennzeichen zugeteilt werden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass
    (mit Meldebestätigung, wenn Sie nicht im Landkreis Harburg wohnen)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung („TÜV“)
  • Die Kennzeichenschilder
  • Ggf. Zulassungsvollmacht, falls Sie nicht selbst kommen: Ein Formular erhalten Sie im BürgerService oder zum Download unter www.landkreis-harburg.de
  • Firmen: Gewerbeanmeldung (aktuell) und ggf. Handelsregisterauszug (aktuell) sowie Vollmacht des Verantwortlichen

KFZ-Ummeldung online

Die Umschreibung / Ummeldung des Fahrzeuges kann mittlerweile online beantragt werden.

Vorraussetzungen:

  • Fahrzeug ist seit dem 01.10.2017 zugelassen worden.
  • Gilt nur für natürliche Personen, nicht für juristische, z.B Firmen.
  • Halter verfügt über einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter online-Funktion sowie Lesegerät oder die AusweisApp2 auf dem Smartphone.

Nach erfolgreicher Online-Antragstellung auf dem Portal wird nach ca. 3 Tagen ein Bescheid über die Änderung der Anschrift / die Umschreibung sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) an den Halter versandt. Bitte beachten Sie, dass für die Online-Antragsstellung keine telefonisch Hilfestellung geleistet werden kann.