Auch die KFZ-Steuerverwaltung (Zoll) und die Versicherungen sind darauf angewiesen, dass die im Fahrzeugregister erfasste und eingetragene Anschrift korrekt ist.
Die Anschrift in der Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Fahrzeuges muss geändert werden, wenn Sie umgezogen sind.
Die Änderung können Sie im BürgerService ohne lange Wartezeit am Schnellschalter durchführen lassen.
Bitte ziehen Sie eine entsprechende Wartenummer bzw. melden Sie sich an der Information.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Änderung?
Zuzog innerhalb des Landkreises Harburg oder Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk, Kennzeichenmitnahme
Umzug aus einem andere Zulassungsbezirk, es soll ein neues WL-Kennzeichen zugeteilt werden
KFZ-Ummeldung online
Die Umschreibung / Ummeldung des Fahrzeuges kann mittlerweile online beantragt werden.
Vorraussetzungen:
Nach erfolgreicher Online-Antragstellung auf dem Portal wird nach ca. 3 Tagen ein Bescheid über die Änderung der Anschrift / die Umschreibung sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) an den Halter versandt. Bitte beachten Sie, dass für die Online-Antragsstellung keine telefonisch Hilfestellung geleistet werden kann.